Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für sämtliche Verträge, die mit uns abgeschlossen werden, zwischen:

Vitus Federl

Hohenbuch 7

85307 Paunzhausen

Tel.: +49 176 36596214
E-Mail: info@symbiotic-ride.de

und Ihnen als unseren Kunden. Die AGB gelten unabhängig von Ihrem Status als Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann.

(2) Sämtliche Vereinbarungen zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag ergeben sich insbesondere aus diesen AGB, unserer schriftlichen Auftragsbestätigung und unserer Annahmeerklärung.

(3) Die jeweils gültige Fassung der AGB zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ist maßgeblich.

(4) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert. Dies gilt auch, wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung und Bewerbung von Artikeln auf unserer Website stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags dar.

(2) Durch mündlicher oder schriftlicher Einwilligung zum Kauf der von uns angebotener Waren und Dienstleistungen geben Sie eine verbindliche Bestellung ab. Ihre Bestellung ist für einen Zeitraum von vier Wochen ab Abschluss bindend; Ihr etwaiges Widerrufsrecht gemäß § 3 bleibt hiervon unberührt.

(3) Sollte eine Lieferung der bestellten Ware nicht möglich sein, etwa aufgrund fehlenden Lagerbestands, behalten wir uns vor, die Annahme zu verweigern. In diesem Fall kommt kein Vertrag zustande. Wir werden Sie umgehend darüber informieren und bereits geleistete Zahlungen unverzüglich zurückerstatten.

§ 3 Widerrufsrecht

(1) Als Verbraucher (natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck tätigt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann) steht Ihnen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.

(2) Im Falle der Ausübung Ihres Widerrufsrechts gemäß Ziffer 1 tragen Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung.

(3) Die Einzelheiten des Widerrufsrechts ergeben sich aus der folgenden Widerrufsbelehrung:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, diesen Vertrag innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns [Vitus Federl, Hohenbuch 7, 85307 Paunzhausen, +49 176 36596214, E-Mail: info@symbiotic-ride.de] mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail)

§ 4 Eigentumsvorbehalt für Verträge mit Verbrauchern

(1) Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum des Verkäufers.

§ 5 Eigentumsvorbehalt für den unternehmerischen Geschäftsverkehr

(1)Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) im Eigentum des Verkäufers.

(2) Kommt der Käufer mit der Kaufpreiszahlung in Verzug, hat der Verkäufer das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten und vom Käufer die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen, sofern der Verkäufer dem Käufer erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat. Dies gilt nicht, sofern eine Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. Im Herausgabeverlangen ist nicht zugleich eine Rücktrittserklärung enthalten; vielmehr ist der Verkäufer berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlangen und sich den Rücktritt vorzubehalten.

Im Fall des vertragswidrigen Verhaltens kann der Verkäufer vom Käufer verlangen, dass dieser die abgetretenen Forderungen und die jeweiligen Schuldner bekannt gibt, den jeweiligen Schuldnern die Abtretung mitteilt und dem Verkäufer alle dazugehörigen Unterlagen aushändigt sowie alle Angaben macht, die der Verkäufer zur Geltendmachung der Forderungen benötigt.

(3) Der Käufer verpflichtet sich, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und sie auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Anmerkung: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter).

(4)Bis zur vollständigen Bezahlung der gesicherten Forderung, darf die Vorbehaltsware weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden.

(5) Stellt der Käufer einen Antrag auf Insolvenz hat er den Verkäufer darüber unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Wird die Vorbehaltsware von Dritten gepfändet oder ist sie sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt, ist der Käufer verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, den Dritten auf die Eigentumsrechte des Verkäufers hinzuweisen und den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Der Käufer haftet für die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO gegenüber dem Verkäufer, sofern der Dritte nicht in der Lage ist, diese Kosten dem Verkäufer zu erstatten.
 

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